360° HAUSVER­WALTUNG

Wir bezeichnen uns selbst gerne als 360° Hausverwaltung, denn wir decken alle Aufgabenbereiche rund um Immobilien ab. Unsere Kompetenzen verteilen sich dabei auf die Geschäftsfelder Immobilienverwertung, Immobilienverwaltung und Baumanagement. Aber auch im Asset-, Qualitäts- Gewährleistungs- und Facility Management sowie im Rechnungswesen stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner gerne zur Seite. AREALIS blickt dabei auf langjährige Tradition und auf umfassende Expertise zurück und ist ständig darum bemüht, ihre Services und Dienstleistungen – insbesondere im digitalen Bereich – zu erweitern. Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand. Denn wir sind die gute Seele des Hauses.

Alles aus einer Hand

asset

Asset
Management

house, home, real estate

Baumanagement

Gewährleistungs
management

Facility
Management

Kaufmännische
Verwaltung

Rechnungswesen

Technische
Verwaltung

Controlling & Datenmanagement

Verwertung

Home Staging, Digitales Staging, 360° Touren, 3D Touren

Digitalisierung & Innovationen

Lorem ipsum dolor sit amet, consec adipiscing elitm arealis?

Lorem ipsum dolor sit amet, consect adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo dolor sit amet consect adipiscing.

Lorem ipsum dolor sit amet, consec adipiscing elitm arealis?

Lorem ipsum dolor sit amet, consect adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec Lorem ipsum dolor sit amet, consect adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo dolor sit amet consect adipiscing.

Lorem ipsum dolor sit amet, consec adipiscing elitm arealis?

Lorem ipsum dolor sit amet, consect adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar.

FAQ

Wenn Sie eine dringende Anfrage oder einen Notfall haben, sind wir auch außerhalb unserer Bürozeiten für Sie da.

Rufen Sie bei unserer Festnetznummer +43 (0) 1 217 18 an und Sie werden automatisch an unseren Notdienst bei der Firma Belfor weitergeleitet bzw. sofern vorhanden, können Sie uns auch über die Arealis-App kontaktieren. 

Sehr gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot, angepasst auf Ihre Wünsche und Anforderungen. 

Um ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot für Sie erstellen zu können besichtigen wir gerne vorab die Liegenschaft mit Ihnen!

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an office@arealis.at bzw. telefonisch unter +43 (0) 1 217 18 und wir vereinbaren einen Termin.

Den Link zu unserem Schlüsselformular finden Sie hier. 

Schlüsselformular

Die Kosten für einen Ersatzschlüssel trägt der Wohnungseigentümer oder Mieter.

Die zwei häufigsten Gründe sind folgende:

  • Grundsätzlich wird jedes Jahr im Jänner die monatliche Betriebskostenpauschale angepasst. Je nach aktuellem Verbrauch kann diese sowohl erhöht als auch verringert werden und sich somit auf die Mietkosten auswirken.
  • Aufgrund Ihrer mietvertraglichen Vereinbarung ist der Hauptmietzins wertgesichert. Das bedeutet, dass es bei Erreichen des vereinbarten Schwellenwertes zu einer Anpassung des Hauptmietzinses kommt.

Nach Ende des Mietvertrags hat der Vermieter dem Mieter die Kaution unverzüglich zurückzustellen, soweit sie nicht zur Tilgung von berechtigten Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis (u.a. Außenstände Mietzins oder Schadenersatz wegen Schäden am Mietobjekt) herangezogen wird. Die Frist für die unverzügliche Rückstellung hängt im jeweiligen Einzelfall von der Art der erforderlichen Begutachtung, Dauer der Kostenvoranschläge als auch Jahreszeit (z.B. Weihnachtsfeiertage) ab.

Auf der Mahnung, im rechten oberen Bereich, ersehen Sie die zuständige Buchhalterin, bitte kontaktieren Sie diese unter der angeführten E-Mailadresse und nennen Sie uns Ihre Bestandnehmer-Nummer, welche ebenfalls dort zu finden ist. So können wir Ihnen rasch und qualifiziert Auskunft erteilen.

Die Mietzinsfälligkeit ist gesetzlich bzw. vertraglich festgelegt. Sollten Sie verspätet einbezahlen, kann es sein, dass Sie zwischenzeitlich eine Mahnung erhalten, da diese zu einem bestimmen Zeitpunkt erstellt und versandt wird. Das genaue Mahndatum ersehen Sie auf Ihrer Mahnung. Sollten Sie also zwischenzeitlich Ihre Miete einbezahlt haben, können Sie – wie auch auf der Mahnung schriftlich festgehalten – diese als gegenstandslos betrachten. Eine zusätzliche Kontaktaufnahme mit uns ist nicht notwendig.

Die Kündigung hat jedenfalls in Schriftform mit den Unterschriften aller Hauptmieter zu erfolgen. Die Übermittelung der Kündigung kann per Post oder als Scan des Dokuments mit Originalunterschrift per E-Mail erfolgen. Wir empfehlen darüber hinaus, die Kündigung per eingeschriebenem Brief durchzuführen. 

Bitte beachten Sie die vertraglichen (siehe Mietvertrag) bzw. gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Kündigungsfrist und Kündigungstermin. Die Kündigungsfrist Ihres Mietvertrages beginnt mit Eingang Ihrer Kündigung bei der Hausverwaltung zu laufen. Kündigungstermin ist, sofern im Mietvertrag nicht anders vereinbart, immer der letzte Tag eines Monats. Ein Merkblatt, wie die Einheit zurückzustellen ist, finden Sie hier bzw. erhält der Mieter dann zusammen mit der Kündigungsbestätigung.

Merkblatt für die Rückstellung von Geschäft_Büro

Merkblatt Rückstellung Wohnungen

Grundsätzlich soll die Wohnung komplett geräumt und gereinigt, mit funktionierenden Leuchtmitteln und vollständigem Schlüsselset zurückgegeben werden. Für Schäden, die über die gewöhnliche Abnützung hinausgehen bzw. bei Rückstellung des Objektes in vertragswidrigem Zustand, haftet der Mieter. Zusätzlich sind die Vorgaben des Merkblatts zu beachten! 

Merkblatt für die Rückstellung von Geschäft_Büro

Merkblatt Rückstellung Wohnungen

Die Wartungsverpflichtung des Mieters ist von Wohnung zu Wohnung unterschiedlich, es gibt hier nicht immer eine pauschale Vorgehensweise. Grundsätzlich müssen vom Mieter aber folgende Dinge gewartet werden: Türen & Fenster nach Bedarf, Filter im WC, im Bad, und in der Dunstabzugshaube in der Küche nach Bedarf, Silikonfugen nach Bedarf.

Um die Anmeldung kümmert sich in der Regel die Hausverwaltung. Bei Fragen, Problemen oder einem Ausfall von Therme, Fernwärme oder der Zentralen Heizungsversorgung sollte man umgehend die Hausverwaltung kontaktieren. Eine Ausnahme stellen selbst eingebaute Thermen dar.  

Um die An-bzw. Ummeldung bei Ein-bzw. Auszug aus der Wohnung kümmert sich die Hausverwaltung.

Zuerst sollte überprüft werden, ob im Wohnungssicherungskasten ein Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) gefallen ist. Weiters kann auch die Vorzählersicherung beim Wohnungszähler gefallen sein. Sollte dies nicht der Fall sein, dann ist der zuständige Fachbetrieb bzw. die Hausverwaltung zu verständigen.

Die Informationen zum Anbieter von TV und Internet erfolgen bei Übergabe der Wohnung.

Bei einem Ausfall der Hausantenne bzw. des Internets ist die Hausverwaltung zu kontaktieren. 

Bei Auftreten oder Kenntnis eines Schadens in der Wohnung (bspw. Baumangel oder Versicherungsschaden) ist das Kontaktformular mit genauer Angabe des Ortes, der Zeit und Art des Schadens in Verbindung mit den entsprechenden Mieterdaten auszufüllen. 

Wenn Sie im Lift stecken bleiben, bewahren Sie Ruhe, es kann Ihnen nichts passieren. Drücken Sie zuerst die Notruftaste und nehmen Sie Kontakt mit der Notrufzentrale auf. Geben Sie Ihren Standort bekannt und die Befreiung erfolgt innerhalb von 30 Minuten. 

Wenn eine Störung in einer Liftanlage festgestellt wird und sich keine Personen im Lift befinden, kann die Meldung direkt an die Hausverwaltung erfolgen oder an das zuständige Wartungsunternehmen. Ein Hinweis-Sticker klebt in jeder Liftkabine.