TIPPS & TRICKS: DER MIETVERTRAG – Teil 1 – AREALIS Liegenschaftsmanagement GmbH

DER MIETVERTTRAG

Teil 1: Worauf man bei einer Kündigung achten sollte

Eine neue Mietwohnung gefunden? Am liebsten würde man ja sofort einziehen! Aber die alte Wohnung muss ja vorher noch gekündigt werden.

Gerade darauf ist bei Abschluss von Mietverträgen ganz besonders zu achten, denn diese lassen sich nicht einfach jederzeit kündigen. Was man dabei beachten sollte? Wir schaffen mal einen Überblick: Grundsätzlich wird zwischen unbefristeten und befristeten Mietverträgen unterschieden. Und gerade das ist ausschlaggebend, wie weit im Vorhinein man über eine Kündigung nachdenken sollte.

 

UNBEFRISTETE MIETVERTRÄGE

Unbefristet bedeutet, dass eine Kündigung seitens des Vermieters nur aufgrund schwerwiegender Gründe erfolgen kann. Eine Kündigung von Mieterseite ist allerdings möglich. Aber Achtung: Hier kann im Mietvertrag eine sogenannte Quartalskündigung vereinbart werden. Diese ist zum Kalenderquartal (Ende März, Ende Juni, Ende September bzw. Ende Dezember) unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist wirksam.

Hier ein Beispiel:
Die Kündigung wird am 12. Jänner 2022 übermittelt. Durch die Quartalskündigung ist die Kündigung somit aber erst am Ende des 1. Quartals (31. März 2022) wirksam und das Mietverhältnis endet, aufgrund der 3-monatigen Kündigungsfrist, am 30. Juni 2022.

Also bitte immer darauf achten, ob eine solche Quartalskündigung vereinbart wurde. Denn somit kann es bis zu 6 Monate dauern, bis das Mietverhältnis wirklich beendet ist.

 

BEFRISTETE MIETVERTRÄGE

Befristete Mietverträge enden normalerweise durch Zeitablauf, je nach Vertragsdauer nach frühestens 3 Jahren. Jedoch kann hier auch eine vorzeitige Kündigung durch den Mieter, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, erfolgen.

Beispiel: Die Kündigung wurde vom Mieter im Jänner 2022 übermittelt, sie ist somit mit 31. Jänner 2022 gültig. Durch die 3-monatige Kündigungsfrist endet das Mietverhältnis am 30. April 2022.

 

Des weiteren ist zu beachten, ob im Mietvertrag ein Kündigungsverzicht vereinbart wurde. Dieser bedeutet, dass das Mietverhältnis frühestens nach Ablauf eines Jahres beendet werden kann. Beginnt die Miete am 1. September 2022 besteht dieser Kündigungsverzicht bis 31. August 2023. Der erstmögliche Kündigungstermin ist somit der 1. September 2023. Da eine Kündigung immer zum Monatsletzten gültig ist (30. September 2023) endet das Mietverhältnis mit 31. Dezember 2023, und somit 16 Monate nach Abschluss des Mietvertrages.

 

Sobald der Kündigungstermin klar ist, stellt sich aber auch die Frage, wie eine rechtgültige Kündigung zu erfolgen hat. Grundsätzlich ist es wichtig darauf zu achten, dass die Kündigungsfrist erst ab Zeitpunkt des Erhalts beim Empfänger zu laufen beginnt. Die Kündigung muss daher schriftlich per eingeschriebenem Brief, per Email oder persönlich erfolgen.

Das Kündigungschreiben muss dabei auf jeden Fall folgendes beinhalten:

  • alle Namen lt. Mietvertrag
  • Bestandseinheit/angemietete Wohnung lt. Mietvertrag/Parkplatz/Geschäftslokal
  • gekündigt per (Datum)
  • Unterschrift des Vertragspartners, der Vertragspartner (alle im Mietvertrag genannten Personen, sowie Bürgen)
  • Ausstellungsdatum der Kündigung

 

Sollten alle oben genannte Dinge erfüllt sein, ist die Kündigung rechtskräftig. Anschließend wird die Kaution (sollte eine zu Mietbeginn entrichtet worden sein) nach Rückstellung (=Rückgabe) der Wohnung, in betreffender Höhe je nach Zustand der Wohnung, in angemessener Zeit an den Mieter ausbezahlt.

 

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen unsere Fachkollegen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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